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   VGH Baden-Württemberg, 22.05.2000 - 8 S 314/00   

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VGH Baden-Württemberg, 22.05.2000 - 8 S 314/00 (https://dejure.org/2000,11851)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22.05.2000 - 8 S 314/00 (https://dejure.org/2000,11851)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22. Mai 2000 - 8 S 314/00 (https://dejure.org/2000,11851)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Abbruchsanordnung - Duldungsverfügung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NuR 2001, 583
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (12)

  • VGH Baden-Württemberg, 11.06.1990 - 3 S 1036/90

    Duldungsverfügung gegenüber einem Dritten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.05.2000 - 8 S 314/00
    Eine Verfügung, die zur Duldung des von der Behörde angeordneten Abbruchs einer baulichen Anlage verpflichtet, ist nur dann mangels Erforderlichkeit rechtswidrig, wenn ein der zwangsweisen Durchsetzung der Abbruchsanordnung entgegen stehendes Recht des Dritten zweifelsfrei nicht besteht (Fortführung von VGH Bad-Württ, Urt v 19.8.1992 - 5 S 247/92 -, NVwZ 1993, 1215 und Beschl v 11.6.1990 - 3 S 1036/90 -, VBlBW 1991, 27).

    Fehlt es an einem solchen Recht des Adressaten der Duldungsverfügung, ist diese nicht erforderlich und deshalb rechtswidrig (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 19.8.1992 - 5 S 247/92 -, NVwZ 1993, 1215; Beschl. v. 11.6.1990 - 3 S 1036/90 -, VBlBW 1991, 27).

    Für die Rechtmäßigkeit einer Duldungsanordnung ist weitere Voraussetzung, dass die zu vollstreckende Verfügung ihrerseits rechtmäßig ist (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 19.8.1992, a.a.O.; Beschl. v. 11.6.1990, a.a.O.; Beschl. v. 14.7.1981 - 5 S 1106/81 -, DÖV 1982, 507 und Urt. vom 26.8.1981 - 5 S 1536/80).

  • VGH Baden-Württemberg, 19.08.1992 - 5 S 247/92

    Baurechtliche Verfügung gegen Eigentümer auf Duldung einer Abbruchanordnung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.05.2000 - 8 S 314/00
    Eine Verfügung, die zur Duldung des von der Behörde angeordneten Abbruchs einer baulichen Anlage verpflichtet, ist nur dann mangels Erforderlichkeit rechtswidrig, wenn ein der zwangsweisen Durchsetzung der Abbruchsanordnung entgegen stehendes Recht des Dritten zweifelsfrei nicht besteht (Fortführung von VGH Bad-Württ, Urt v 19.8.1992 - 5 S 247/92 -, NVwZ 1993, 1215 und Beschl v 11.6.1990 - 3 S 1036/90 -, VBlBW 1991, 27).

    Fehlt es an einem solchen Recht des Adressaten der Duldungsverfügung, ist diese nicht erforderlich und deshalb rechtswidrig (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 19.8.1992 - 5 S 247/92 -, NVwZ 1993, 1215; Beschl. v. 11.6.1990 - 3 S 1036/90 -, VBlBW 1991, 27).

    Für die Rechtmäßigkeit einer Duldungsanordnung ist weitere Voraussetzung, dass die zu vollstreckende Verfügung ihrerseits rechtmäßig ist (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 19.8.1992, a.a.O.; Beschl. v. 11.6.1990, a.a.O.; Beschl. v. 14.7.1981 - 5 S 1106/81 -, DÖV 1982, 507 und Urt. vom 26.8.1981 - 5 S 1536/80).

  • BGH, 22.12.1995 - V ZR 334/94

    Rechtliche Behandlung eines vor Entstehung der ehemaligen DDR auf fremdem Grund

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.05.2000 - 8 S 314/00
    Verbindet ein Mieter, Pächter oder in ähnlicher Weise schuldrechtlich Berechtigter Sachen mit dem Grund und Boden, so spricht nach der ständigen Rechtsprechung des BGH (u.a. Urt. v. 22.12.1995 - V ZR 334/94 -, NJW 1996, 916) regelmäßig eine Vermutung dafür, dass dies nur in seinem Interesse für die Dauer des Vertragsverhältnisses und damit nur zu einem vorübergehenden Zweck geschieht.

    Hierfür ist vielmehr erforderlich, dass der Erbauer bei der Errichtung des Werks den Willen hat, das Bauwerk bei der Beendigung des Vertrags in das Eigentum des Vertragspartners übergehen zu lassen (BGH, Urt. v. 22.12.1995, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 14.07.1981 - 5 S 1106/81

    Überprüfung der Abbruchsverfügung im Rahmen der Anfechtungsklage gegen die

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.05.2000 - 8 S 314/00
    Für die Rechtmäßigkeit einer Duldungsanordnung ist weitere Voraussetzung, dass die zu vollstreckende Verfügung ihrerseits rechtmäßig ist (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 19.8.1992, a.a.O.; Beschl. v. 11.6.1990, a.a.O.; Beschl. v. 14.7.1981 - 5 S 1106/81 -, DÖV 1982, 507 und Urt. vom 26.8.1981 - 5 S 1536/80).

    Ihre Interessen sind daher insoweit nicht berührt (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 14.7.1981 - 5 S 1106/81 -, BRS 37 Nr. 202).

  • BVerwG, 13.02.1976 - IV C 44.74

    Einlegung eines Widerspruchs durch nur einen Ehegatten gegen einen an die

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.05.2000 - 8 S 314/00
    Einer solchen Sichtweise lässt sich nicht entgegnen, dass nach der Rechtsprechung des BVerwG (Urt. v. 13.2.1976 - 4 C 44.74 -, BVerwGE 50, 171; Urt. v. 26.10.1979 - 7 C 106.77 -, BVerwGE 59, 60; s. auch Urt. v. 24.1.1992 - 3 C 33.86 -, BVerwGE 89, 345, 348f.) durch Vertrag begründete Pflichten grundsätzlich nicht durch den Erlass von Verwaltungsakten durchgesetzt werden dürfen, da das nur dann gilt, wenn es dafür keine besondere gesetzliche Grundlage gibt.
  • BVerwG, 19.05.1981 - 1 C 169.79

    Ausweisung - Asylberechtigter - Asylbewerber

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.05.2000 - 8 S 314/00
    Das ist jedoch nicht der Fall, da eine auf mehrere Gründe gestützte Ermessensentscheidung auch dann rechtmäßig ist, wenn nur einer der herangezogenen Gründe greift, es sei denn, dass nach dem von der Behörde ausgeübten Ermessen nur alle Gründe zusammen die Entscheidung tragen sollen (BVerwG, Urt. v. 19.5.1981 - 1 C 169.79 -, BVerwGE 62, 215, 222; Eyermann/Rennert, VwGO, 10. Aufl., § 114 Rdnr. 26).
  • BVerwG, 24.01.1992 - 3 C 33.86

    Rückforderung - Beihilfevoraussetzungen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.05.2000 - 8 S 314/00
    Einer solchen Sichtweise lässt sich nicht entgegnen, dass nach der Rechtsprechung des BVerwG (Urt. v. 13.2.1976 - 4 C 44.74 -, BVerwGE 50, 171; Urt. v. 26.10.1979 - 7 C 106.77 -, BVerwGE 59, 60; s. auch Urt. v. 24.1.1992 - 3 C 33.86 -, BVerwGE 89, 345, 348f.) durch Vertrag begründete Pflichten grundsätzlich nicht durch den Erlass von Verwaltungsakten durchgesetzt werden dürfen, da das nur dann gilt, wenn es dafür keine besondere gesetzliche Grundlage gibt.
  • BVerwG, 26.10.1979 - 7 C 106.77

    Rückforderung von Beihilfen zur privaten Lagerhaltung von Butter bei dessen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.05.2000 - 8 S 314/00
    Einer solchen Sichtweise lässt sich nicht entgegnen, dass nach der Rechtsprechung des BVerwG (Urt. v. 13.2.1976 - 4 C 44.74 -, BVerwGE 50, 171; Urt. v. 26.10.1979 - 7 C 106.77 -, BVerwGE 59, 60; s. auch Urt. v. 24.1.1992 - 3 C 33.86 -, BVerwGE 89, 345, 348f.) durch Vertrag begründete Pflichten grundsätzlich nicht durch den Erlass von Verwaltungsakten durchgesetzt werden dürfen, da das nur dann gilt, wenn es dafür keine besondere gesetzliche Grundlage gibt.
  • VGH Baden-Württemberg, 26.03.1998 - 8 S 315/98

    Überleitungsvorschrift des BauGB § 233 Abs 1 gilt nicht für länderrechtliche

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.05.2000 - 8 S 314/00
    Aus dem vom Verwaltungsgericht zitierten Urteil des Senats vom 26.3.1998 - 8 S 315/98 - ergibt sich nichts Gegenteiliges, da es in diesem Fall um ein Gebäude ging, das durch die geplanten Baumaßnahmen äußerlich nahezu unverändert bleiben sollte.
  • OVG Berlin, 29.10.1993 - 2 B 35.92

    Beheizung des Nachbargrundstücks; Öffentlich-rechtliche Verpflichtung; Erlöschen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.05.2000 - 8 S 314/00
    Es bezieht sich dafür auf die Rechtsprechung des VGH Bad.-Württ., wonach ein Widerspruch zu öffentlich-rechtlichen Vorschriften im Sinn der genannten Bestimmungen nicht nur dann gegeben ist, wenn die betreffende Anlage gegen ein Gesetz oder eine Rechtsverordnung verstößt, sondern auch dann, wenn sie einer durch Baulast gesicherten öffentlich-rechtlichen Verpflichtung zuwiderläuft (Urt. v. 27.12.1983 - 5 S 1077/83 -, VBlBW 1984, 179; Urt. v. 19.6.1968 - III 402/67 -, BRS 20 Nr. 98: Urt. v. 11.2.1965 - I 413/63 -, DVBl. 1965, 776; ebenso OVG Berlin, Urt. v. 29.10.1993 - 2 B 35.92 -, NJW 1994, 2971).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.12.1983 - 5 S 1077/83

    Abbruch baulicher Anlage bei Widerspruch zur Baulast

  • VGH Baden-Württemberg, 11.02.1965 - I 413/63
  • VGH Baden-Württemberg, 11.05.2021 - 10 S 709/19

    Sicherheitsleistung für die Erfüllung von Nachsorgepflichten eines

    Dies ist bei einer auf mehrere Gründe gestützten Ermessensentscheidung dann der Fall, wenn - im Sinne einer Alternativ- oder Mehrfachbegründung - nur einer der angeführten Erwägungen sie selbständig trägt, nicht jedoch, wenn nach dem Ermessen der Behörde alle Gründe - im Sinne einer kumulativen Begründung - zusammen die Entscheidung rechtfertigen sollen (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.05.1981 - 1 C 169.79 - BVerwGE 62, 215; VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 18.03.2014 - 5 S 348/13 - juris Rn. 41, vom 22.05.2000 - 8 S 314/00 - juris Rn. 33 und vom 25.10.1999 - 8 S 2407/99 - juris Rn. 4).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2014 - 2 A 983/13

    Verpflichtung eines Miteigentümers auf Duldung der Beseitigungsmaßnahmen von

    OVG, Urteil vom 18. Juni 2002 - 2 R 9/01 -, NVwZ-RR 2003, 337 = juris Rn. 25 ff.; VGH Bad.-Württ., Urteile vom 22. Mai 2000 - 8 S 314/00 -, NuR 2001, 583 = juris Rn. 26, und vom 19. August 1992 - 5 S 247/92 -, NVwZ 1993, 1215 = juris Rn. 28, Beschluss vom 11. Juni 1990 - 3 S 1036/90 -, NuR 1991, 484 = juris Rn. 4; Thür.
  • VG Sigmaringen, 16.11.2006 - 7 K 532/06

    Duldungsverfügung gegen Pächter zur Beseitigung einer baurechtswidrigen

    Die Rechtmäßigkeit einer Duldungsverfügung setzt voraus, dass (I.) die zu vollziehende, an einen Dritten gerichtete Verfügung wegen eines entgegenstehenden Rechts des Adressaten der Duldungsverfügung nicht durchgesetzt werden kann, dass (II.) der Adressat der Duldungsverfügung gleichfalls Störer ist, und dass (III.) die mit Hilfe der Duldungsanordnung durchzusetzende Verfügung rechtmäßig ist, sofern der zur Duldung Verpflichtete nicht im Verfahren über die durchzusetzende Verfügung beigeladen war (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 11.06.1990 - 3 S 1036/90 -, VBlBW 1991, 27, vom 22.05.2000 - 8 S 314/00 -, Vensa, und vom 19.08.1992 - 5 S 247/92 -, juris).

    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des BGH (u. a. Urteil vom 22.12.1995 - V ZR 334/94 -, NJW 1996, 916), der sich der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg angeschlossen hat (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22.05.2000 - 8 S 314/00 -, Vensa) spricht in Fällen, in denen ein Mieter, Pächter oder in ähnlicher Weise schuldrechtlich Berechtigter Sachen mit dem Grund und Boden verbindet, regelmäßig eine Vermutung dafür, dass dies nur in seinem Interesse für die Dauer des Vertragsverhältnisses und damit nur zu einem vorübergehenden Zweck geschieht.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.12.2003 - 8 B 11827/03

    Beseitigungsverfügung; Beseitigungsanordnung; Duldungsverfügung;

    Hat er hingegen ausdrücklich sein Einverständnis mit der Vollziehung der bauaufsichtlichen Verfügung erklärt oder fehlt ihm offensichtlich eine Berechtigung, sie zu verhindern, ist die Duldungsanordnung überflüssig und daher rechtswidrig (s. Bad.-Württemb. VGH, Urteil vom 22. Mai 2000, NuR 2001, 583, 584).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.12.2009 - 8 S 1669/09

    Einstweiliger Rechtsschutz - Abstandsfläche auf einer beidseitig anbaubaren

    Dazu bedarf es keiner Entscheidung der vom Senat (Urteil vom 22.05.2000 - 8 S 314/00 - NuR 2001, 583) schon bisher offen gelassenen Frage, ob zu den öffentlich-rechtlichen Vorschriften im Sinne des § 58 Abs. 1 Satz 1 LBO auch Pflichten aus einem öffentlich-rechtlichen Vertrag oder einer Verpflichtungserklärung, wie sie die Antragsgegnerin gegenüber dem Regierungspräsidium Tübingen abgegeben hat, gehören.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.11.2018 - 2 A 1560/17

    Duldung der Beseitigung der Carportanlage auf einem im Miteigentum stehenden

    OVG, Urteil vom 18. Juni 2002 - 2 R 9/01 -, NVwZ-RR 2003, 337 = juris Rn. 25 ff., und VGH Bad.-Württ., Urteile vom 22. Mai 2000 - 8 S 314/00 -, NuR 2001, 583 = juris Rn. 26, und vom 19. August 1992 - 5 S 247/92 -, NVwZ 1993, 1215 = juris Rn. 28, Beschluss vom 11. Juni 1990 - 3 S 1036/90 -, NuR 1991, 484 = juris Rn. 4; vgl. auch Thür.
  • OVG Niedersachsen, 10.07.2023 - 1 ME 45/23

    Fledermäuse; Grundbuch; Gütergemeinschaft; Güterregister; Vollstreckung einer

    Diese Prüfung hat zwar nicht die Ehefrau des Antragstellers veranlasst; ein von der Behörde zur Duldung verpflichteter Dritter muss grundsätzlich eine bestandskräftige Abbruchsverfügung gemäß § 121 VwGO nur dann gegen sich gelten lassen, wenn er in einem über deren Rechtmäßigkeit geführten Rechtsstreit beigeladen worden ist (vgl. VGH BW, Urt. v. 22.5.2000 - 8 S 314/00 -, NuR 2001, 583 = juris Rn. 26).
  • VG Berlin, 15.01.2021 - 6 L 235.20

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine auf das Zweckentfremdungsverbot-Gesetz

    Denn auch eine Duldungsverfügung ist ein belastender Verwaltungsakt; sie darf darum nicht rein vorsorglich ausgesprochen werden, sondern ist nur dann gerechtfertigt, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine der Befolgung der ordnungsrechtlichen Verfügungen entgegenstehende Rechtsposition bestehen (vgl. Boeddinghaus/Hahn/Schulte u.a., a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22. Mai 2000 - 8 S 314/00 -, juris; VG Lüneburg, Beschluss vom 23. Juni 2020, a.a.O., Rn. 29 m.w.N.; jeweils für bauaufsichtsrechtliche Verfügungen).
  • VG Neustadt, 23.07.2004 - 4 L 1752/04

    Keine Duldungsverfügung gegenüber Mieter zur Durchsetzung einer

    Da die Rechtmäßigkeit einer Duldungsanordnung aber die Gefahr voraussetzt, dass deren Adressat die Vollziehung einer gegen Dritte ergangenen bauaufsichtlichen Verfügung unter Berufung auf eigene Rechte vereitelt, ist u.a. kein Raum für den Erlass einer solchen Verfügung, wenn dem Adressaten der Duldungsverfügung offensichtlich die Berechtigung fehlt, die bauaufsichtliche Verfügung zu verhindern (OVG Rheinland-Pfalz, BauR 2004, 659; VGH Baden-Württemberg, NuR 2001, 583, 584).
  • VG München, 08.03.2012 - M 18 K 11.4436

    Anhörung; Heilung von Verfahrensfehlern; Erforderlichkeit einer

    Nicht erforderliche Anordnungen sind rechtswidrig (vgl. VGH Baden-Württemberg v. 22.5.200, 8 S 314/00; VG München v. 25.7.2011, M 8 K 10.4595).
  • VG Koblenz, 21.12.2010 - 1 K 1135/10

    Untersagung der Nutzung von Teilen eines Sanitärgebäudes mit Einliegerwohnung und

  • VG Neustadt, 06.09.2013 - 4 K 460/13

    Gerichtliche Überprüfung einer Duldungsverfügung trotz Bestandskraft des

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